Allgemeine Lieferbedingungen der Lumi Parts B.V. in Nieuwkoop (Niederlande), wie bei der Kamer van Koophandel (Industrie- und Handelskammer) hinterlegt am 24.06.2021.
1.1 "Artikel": bezeichnet einen Artikel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. "Kunde": bezeichnet die natürliche und/oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt, an die Lumiparts ihre Angebote richtet, an die Lumiparts Waren liefert und/oder Waren verkauft und/oder Dienstleistungen erbringt, sowie deren Vertreter, Beauftragte, Rechtsnachfolger und/oder Erben.
1.3. "Lumiparts, auch LP" genannt, bedeutet Lumi Parts B.V., mit Sitz in (2421 LR) Nieuwkoop, Nijverheidsweg 2, Handelskammer: 28071932.
1.4. "Vertrag": bezeichnet den zwischen Lumiparts und dem Kunden geschlossenen Vertrag über den Verkauf und/oder die Lieferung von Produkten.
1.5. Unter "höherer Gewalt": ist jede außergewöhnliche Ursache zu verstehen, sowie jeder Umstand, der nach vernünftigem Ermessen nicht zu Lasten von Lumiparts gehen darf. Verspätung, Fahrlässigkeit oder Nichterfüllung seitens von Lumiparts eingeschalteter Dritter sowie Hilfspersonen, Internetausfälle, Stromausfälle, Ausfälle im E-Mail-Verkehr und Ausfälle oder Änderungen der von Dritten gelieferten Technik, Transportschwierigkeiten, Streiks, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen, Krankheit des Personals und Mängel an Hilfs- oder Transportmitteln werden ausdrücklich als Fälle höherer Gewalt betrachtet.
1.6. "Produkt(e)": bezeichnet alle Waren, die dem Kunden von Lumiparts im Rahmen eines Vertrags geliefert werden.
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Rechtsverhältnisse und Verträge, die sich auf den Verkauf und/oder die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch LP beziehen. Mit der Erteilung eines Auftrags an LP erklärt sich der Kunde vorbehaltlos mit der Anwendung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für sonstige Vereinbarungen, einschließlich Folge- und Ergänzungsvereinbarungen, die zwischen LP und dem Kunden oder dessen Rechtsnachfolger getroffen werden.
2.3 Nachträglich getroffene abweichende und/oder ergänzende (mündliche) Vereinbarungen und/oder Zusagen von oder im Namen von LP sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
2.5 Besteht der Kunde aus mehr als einer natürlichen oder juristischen Person, so haftet jede dieser natürlichen oder juristischen Personen LP gegenüber gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen aus dem Vertrag.
2.6 LP ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen.
2.7 Ohne schriftliche Zustimmung von LP ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
2.8 Der niederländische Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Vorrang vor jeder Übersetzung.
2.9 Der Anwendung der vom Kunden verwendeten (Einkaufs-)Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.10 Wo in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "schriftlich" die Rede ist, schließt dies auch die elektronische Kommunikation, z. B. per E-Mail, ein, sofern dies nicht der Fall ist.
2.10 Wo in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "schriftlich" die Rede ist, schließt dies auch die elektronische Kommunikation wie z.B. per E-Mail ein, sofern die Identität des Kunden und von LP sowie die Authentizität der Kommunikation hinreichend gesichert sind.
2.11 Dem Kunden steht es frei, beim Wiederverkauf der gelieferten Produkte seine eigenen Verkaufspreise festzulegen. LP empfiehlt dem Kunden jedoch, die von LP angegebenen (unverbindlichen) empfohlenen Verkaufspreise zu verwenden. LP behält sich das Recht vor, die (unverbindlich) empfohlenen Verkaufspreise zu ändern. Der Kunde wird über eine solche Änderung schriftlich informiert. LP behält sich auch das Recht vor, im Falle des Weiterverkaufs der Produkte (angemessene) Höchstpreise anzuwenden.
2.12 Im Falle des Weiterverkaufs der Produkte durch den Kunden ist es dem Kunden nicht gestattet, die von LP verwendeten (Produkt-)Fotos, Abbildungen, Artikelnummern, Produktbeschreibungen oder -bezeichnungen oder andere von LP verwendete Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LP zu verwenden, und der Kunde wird dies auch nicht tun. Darüber hinaus wird der Kunde in seinen (Online- und Offline-) Angeboten an Dritte keinen Hinweis auf LP geben.
3.1 Alle Angebote und/oder Kostenvoranschläge von LP sind unverbindlich, es sei denn, LP hat ausdrücklich und schriftlich etwas anderes erklärt. Ein schriftliches Angebot und/oder ein Kostenvoranschlag ist für den darin angegebenen Zeitraum und, falls dieser nicht angegeben ist, für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig.
3.2 Von LP abgegebene Angebote und/oder Gebote gelten nicht automatisch für Folgeaufträge.
3.3 Alle Abbildungen, Spezifikationen, Gewichts-, Maß- und Farbangaben sowie sonstige Angaben in Angeboten und/oder Offerten von LP sind lediglich Richtwerte und berechtigen LP nicht zur Zahlung von Schadensersatz oder den Kunden zum Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrages.
3.4 LP behält sich das Recht vor, Fehler und/oder Irrtümer in Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen zu korrigieren.
3.4 LP behält sich das Recht vor, Fehler und/oder Irrtümer in Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen zu korrigieren. LP übernimmt keine Haftung für die Folgen von Fehlern und/oder Irrtümern. LP kann nicht an sein Angebot gebunden werden, wenn das Angebot und/oder der Kostenvoranschlag oder ein Teil davon einen Fehler oder einen Schreibfehler enthält.
3.5 Weicht eine Annahme durch den Kunden vom Angebot und/oder Kostenvoranschlag ab, so gilt dies als neues Angebot des Kunden und als Ablehnung des gesamten Angebots von LP, auch wenn es sich nur um eine Abweichung in unwesentlichen Punkten handelt.
3.6 Aus Angaben in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Produktbroschüren, Zeichnungen und/oder Preislisten von LP können Dritte keine Rechte herleiten.
4.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung und/oder Auftragsbestätigung durch LP oder durch Beginn der Lieferung der Produkte durch LP zustande.
4.2 LP ist berechtigt, sein Angebot bzw. seine Offerte innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Auftragsbestätigung zu widerrufen. In diesem Fall wird kein Abkommen geschlossen.
4.3 Jeder Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung der ausreichenden Verfügbarkeit der betreffenden Produkte geschlossen.
4.4 LP ist berechtigt, den Vertrag in Etappen auszuführen und die an den Kunden zu liefernden Produkte in Teillieferungen zu liefern, wobei diese Teillieferungen gesondert in Rechnung gestellt werden können.
4.5 Soweit der Kunde in der scheinbaren Erwartung, dass ein Vertrag zustande kommt, oder in der scheinbaren Annahme, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, Leistungen erbringt oder Vorbereitungen dazu trifft, tut er dies auf eigene Gefahr und Kosten.
5.1. Alle Preise der Produkte sind in Euro und ohne Mehrwertsteuer angegeben. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Steuern, Abgaben sowie der Kosten für den Transport, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
5.2. Soweit LP im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte an den Kunden Kosten entstanden sind, wie z.B. Transportkosten, Lagerkosten, Entsorgungsgebühren und sonstige (staatliche) Gebühren oder Abgaben, gehen diese Kosten zu Lasten des Kunden. LP ist berechtigt, diese Kosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
5.3. Die zwischen LP und dem Kunden vereinbarten Preise können nach Vertragsschluss erhöht werden, wenn LP für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag von ihrem Lieferanten mit einer Preiserhöhung konfrontiert wird oder wenn sonstige preissteigernde Umstände eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 15 % des Rechnungsbetrags für die erhöhten Produkte, ist der Kunde abweichend von Artikel 9.1, aber unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 9.2 berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich und kostenlos zu kündigen, allerdings nur in Bezug auf die erhöhten Produkte. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz und LP ist lediglich verpflichtet, den vom Kunden bereits gezahlten Betrag für den Teil des Vertrages, auf den sich die Kündigung bezieht, zu erstatten.
6.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte gemäß den Incoterms® EX Works 2020, wobei der Lieferort das Lumiparts-Lager am Nijverheidsweg 2 in Nieuwkoop ist. Zu diesem Zweck werden die Incoterms® Ex Works 2020 sinngemäß für anwendbar erklärt, sofern dies nicht von den Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht.
6.2. Das Schadens- und Verlustrisiko in Bezug auf die Produkte geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem sie dem Kunden, seinem Vertreter oder dem von Lumiparts oder dem Kunden benannten Transporteur zur Verfügung gestellt werden, auch wenn das Eigentum an den Produkten zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf den Kunden übertragen worden ist. Nimmt der Kunde die Produkte nicht rechtzeitig in Empfang, ist Lumiparts berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem von Lumiparts zu bestimmenden Ort zu lagern. In diesem Fall gilt der ursprünglich geplante Liefertermin gemäß dem Vertrag als Zeitpunkt der Lieferung. Nimmt der Kunde die Produkte nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Mitteilung von Lumiparts, dass die Produkte dem Kunden zur Verfügung stehen, in Empfang, ist Lumiparts berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung und unbeschadet seines Rechts auf Schadensersatz zu kündigen.
6.3. Lumiparts und der Kunde können vereinbaren, dass Lumiparts für den Transport der Produkte sorgt. Der Kunde trägt dann auch das Schadens- und Verlustrisiko in Bezug auf die Produkte ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte von Lumiparts dem von Lumiparts oder dem Kunden benannten Transportunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde kann sich gegen diese Risiken versichern. In den Fällen, in denen Lumiparts für den Transport des Liefergegenstandes sorgt, wird die Art der Verpackung und des Transports ausschließlich von Lumiparts bestimmt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.4. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eine Zielfrist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.5. Lumiparts ist mit der Lieferung der Produkte nur dann in Verzug, wenn sie auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist nach der ursprünglichen Lieferfrist nicht liefert. Die angemessene weitere Frist beträgt mindestens zwei (2) Kalendermonate. Wenn Lumiparts innerhalb der angemessenen Nachfrist immer noch nicht geliefert hat, ist der Kunde abweichend von Artikel 8.1 - aber unbeschadet des in Artikel 8.2 Gesagten - berechtigt, den Vertrag schriftlich und kostenlos zu kündigen, jedoch nur in Bezug auf den Teil, der nicht innerhalb der angemessenen Nachfrist geliefert werden kann. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz, und Lumiparts ist lediglich verpflichtet, die vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen für den Teil des Vertrags, auf den sich die Kündigung bezieht, zu erstatten. Der Kunde hat nicht das oben genannte Recht, kostenlos zu stornieren, wenn er seinerseits in Verzug geraten ist.
6.6. Im Falle höherer Gewalt sowie bei einer Verzögerung, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen ist, unabhängig davon, ob diese zu vertreten sind oder nicht, verlängert sich die Lieferzeit mindestens um die Dauer dieser Verzögerung.
6.7. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gehen die Kosten für den Transport und die Installation der Produkte stets zu Lasten des Kunden. Lumiparts ist berechtigt, diese Kosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
7.1 LP ist berechtigt, sofort nach Lieferung der Produkte gemäß Artikel 6 eine Rechnung zu stellen. Die Zahlung durch den Kunden erfolgt gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wenn die Parteien nicht ausdrücklich eine Zahlungsfrist vereinbart haben, gilt eine Zahlungsfrist von (14) Tagen nach Rechnungsdatum. Dieser Termin gilt als strenge Frist.
7.2 Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug des Kunden ist LP berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, und der Kunde schuldet sofort und von Rechts wegen Zinsen in Höhe von 8 % des unbezahlten Rechnungsbetrags pro Monat ab dem Datum, an dem die Zahlung an LP hätte erfolgen müssen, bis zum Datum der vollständigen Zahlung. Bleibt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann LP die Forderung abtreten. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, neben dem fälligen Betrag und den Zinsen auch alle (tatsächlichen und vollständigen) gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten zu erstatten, mindestens jedoch 15 % des betreffenden Rechnungsbetrags.
7.3 Bei Girozahlungen gilt als Zeitpunkt der Zahlung der Tag, an dem der Betrag dem Konto des LP gutgeschrieben wird.
7.4 Die Zahlungen dienen immer der Verringerung der geschuldeten Kosten und Zinsen (in dieser Reihenfolge) und dann der Verringerung der Kapitalbeträge, wobei ältere Zahlungen Vorrang vor neueren haben.
7.5 Der Kunde kann sich nicht auf ein Aussetzungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht berufen oder einen Rabatt oder eine Aufrechnung geltend machen. Der Kunde verzichtet unwiderruflich und bedingungslos auf dieses Recht.
7.6 LP ist berechtigt, den Vertrag in mehreren Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil separat (sofort) in Rechnung zu stellen.
7.7 Im Falle eines Vertrages mit dem Kunden ist LP berechtigt, die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrages im Voraus zu verlangen.
7.8 Gibt die Finanzlage des Kunden nach vernünftiger Einschätzung von LP dazu Anlass, ist der Kunde verpflichtet, auf erstes Anfordern von LP unverzüglich eine Bankgarantie und/oder ein Akkreditiv über den fälligen Betrag als Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber LP zu stellen. Unterlässt der Kunde dies, so stellt dies eine zurechenbare Nichterfüllung gegenüber LP dar, und diese ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Diese Bestimmung gilt auch, wenn ein Kredit vereinbart wurde.
7.9 Beanstandungen der Rechnung müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsdatum bei LP eingereicht werden, andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.
8.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag (ganz oder teilweise) zu kündigen oder zu stornieren, es sei denn, LP stimmt dem schriftlich zu. Mit der Zustimmung von LP schuldet der Kunde LP eine sofort fällige Entschädigung in Höhe des vereinbarten Preises, abzüglich der Ersparnisse, die LP durch die Kündigung entstanden sind. Die Entschädigung beläuft sich auf mindestens 20 % des vereinbarten Preises.
8.2. Abweichend von den Bestimmungen in Artikel 8.1 kann der Vertrag nicht (ganz oder teilweise) aufgelöst werden, wenn die Produkte auf Wunsch des Kunden montiert, verändert oder anderweitig bearbeitet wurden.
8.3. Rücksendungen können nur nach schriftlicher Zustimmung von LP und nur zusammen mit dem LP-Rücksendeformular und unter (deutlicher) Angabe der Rücksendeauftragsnummer (R-Nummer) erfolgen. LP behält sich das Recht vor, Rücksendungen abzulehnen, die nicht auf die vorgeschriebene Weise angeboten wurden. In diesem Fall wird die Rücksendung nicht bearbeitet und geht auf Kosten des Kunden zurück. Alle Rückgaben unterliegen den Rückgabebedingungen, die auf der LP-Website aufgeführt sind.
9.1 Ist der Kunde mit einer Verpflichtung aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verzug, oder liegt ein Antrag auf Konkurs, Zahlungseinstellung, WSNP, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitskampf, Pfändung, Übernahme oder Fusion oder Tod des Kunden vor, hat LP das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen oder aufzulösen. LP hat dann Anspruch auf Zahlung des vollen Rechnungsbetrages abzüglich der durch die Kündigung ersparten direkten oder sonstigen Kosten. Der Kunde kann dann keinen Schadensersatz verlangen.
10.1 Die Produkte bleiben Eigentum von LP, bis alle Beträge, die der Kunde LP aufgrund des Vertrages (ausdrücklich einschließlich aller Beträge aufgrund der Nichterfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen) oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen LP und dem Kunden schuldet, vollständig an LP gezahlt worden sind. Solange das Eigentum an den Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte nicht verpfänden, ihr Eigentum übertragen oder Dritten irgendein anderes Recht daran einräumen, mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 10.2.
10.2 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit an Dritte zu verkaufen und zu liefern.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig und als erkennbares Eigentum von LP gesondert zu verwahren und die vorgenannte Verpflichtung auch Dritten aufzuerlegen, an die er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte verkauft hat.
10.4 Wenn der Kunde die Bestimmungen von Artikel 10.3 nicht einhält, wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Waren LP gehören.
10.5 Sollten Dritte Rechte an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten geltend machen wollen, z.B. durch Pfändung, Zahlungseinstellung oder Konkurs, ist der Kunde verpflichtet, LP hiervon unverzüglich zu unterrichten.
10.6 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Beschädigung, Feuer und Explosion sowie gegen Diebstahl zu versichern, wobei die Versicherungspolice auf erstes Anfordern von LP angefordert und eingesehen werden kann.
10.7 Der Kunde ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von LP und nach eigenem Ermessen
(a) nach Wahl von LP alle Ansprüche oder Forderungen des Kunden gegenüber Versicherern in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte im Voraus zu verpfänden oder an LP abzutreten; und
b) die Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus der Veräußerung der von LP unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte im Voraus an LP zu verpfänden oder abzutreten.
10.8 Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung oder sonstigen Verpflichtung aus dem Vertrag oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen LP und dem Kunden in Verzug oder besteht nach Ansicht von LP die begründete Befürchtung, dass der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist LP berechtigt, die gelieferten Produkte ohne weitere Ankündigung beim Kunden oder bei Dritten, die die Produkte für den Kunden aufbewahren, abzuholen und vom Kunden zurückzufordern.
LP ist berechtigt, die vom Kunden oder von Dritten, die sie für den Kunden halten, gelieferten Produkte ohne weitere Ankündigung zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, alle diesbezüglichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, unter Androhung einer sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Betrages, den der Kunde LP zu diesem Zeitpunkt schuldet, für jeden Tag, an dem der Kunde diese Mitwirkungsleistungen weiterhin verweigert.
10.9 Der Kunde ermächtigt LP bzw. erteilt LP im Voraus die Erlaubnis, seine Grundstücke und Gebäude zum Zwecke der Ausübung des Eigentumsvorbehalts zu betreten.
10.10 Nach Rücknahme der Produkte auf der Grundlage von Artikel 10.8 wird dem Kunden der ursprüngliche Rechnungsbetrag für die Produkte gutgeschrieben, nach Verrechnung mit allen Forderungen, die LP gegen den Kunden, gleich aus welchem Grund, hat (einschließlich der Kosten, die LP durch die Ausübung des Eigentumsvorbehalts entstanden sind).
11.1 Ab dem Zeitpunkt der Lieferung im Sinne von Artikel 7.1 gewährt LP eine Garantie für die Produkte für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren oder zwanzigtausend (20.000) Stunden, je nachdem, was zuerst eintritt, gemäß den Bedingungen der "LUMI PARTS B.V. GARANTIE-BEDINGUNGEN". von LP, die einen integralen Bestandteil des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden.
12.1 Die Haftung von LP - sowie ihrer Vertreter und/oder Bevollmächtigten, Mitarbeiter und von LP beauftragten Dritten - ist stets auf den Betrag begrenzt, der im Rahmen der jeweils gültigen Betriebshaftpflichtversicherung von LP ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme der LP für Vermögensschäden beträgt derzeit 2.500.000 EUR für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union.
In der Europäischen Union beträgt die Entschädigung derzeit 2.500.000 EUR (zweieinhalb Millionen Euro) pro Schadensfall, wobei der Höchstbetrag doppelt so hoch ist. Wenn, aus welchem Grund auch immer, keine Zahlung aus der oben genannten Versicherung erfolgt, ist die Haftung von LP immer auf den Betrag begrenzt, den der Kunde LP für den Vertrag oder den Teil des Vertrags, in dem die Haftung entstanden ist, gezahlt hat, höchstens jedoch auf 2.000 EUR.
12.2 LP haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden (an Personen oder Sachen), Handelsverluste, Gewinn- oder Einkommensverluste, entgangene Einsparungen und/oder Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
12.3 LP haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die durch Handlungen oder Unterlassungen von Dritten, die von oder im Namen von LP eingeschaltet wurden, und/oder durch von diesen Dritten verwendete Materialien entstehen.
12.4 LP haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Kunden oder durch vom Kunden zur Verfügung gestellte Personen oder Waren entstehen.
12.5 In allen Fällen, in denen LP berechtigt ist, sich auf Artikel 13 zu berufen, können sich auch die Mitarbeiter und Subunternehmer, gegen die eine Haftung geltend gemacht wird, auf diese Bestimmung berufen, als ob die Bestimmungen von Artikel 13 von den betreffenden Mitarbeitern und Subunternehmern vereinbart worden wären.
12.6 Die in Artikel 13 geregelte Haftungsbeschränkung bzw. der dort geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, soweit ein Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bewusster Sorglosigkeit von LP beruht.
13.1 Der Kunde stellt LP von allen etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung frei, insbesondere von Ansprüchen Dritter in Bezug auf von LP an den Kunden gelieferte Produkte und/oder Dienstleistungen, durch die dem Dritten ein Schaden entstanden ist, unabhängig von der Ursache oder dem Zeitpunkt des Entstehens.
13.2 Der Kunde ist verpflichtet, LP auf seine Kosten gerichtlich und außergerichtlich zu unterstützen, wenn LP von einem Dritten im Sinne von Artikel 13.1 in Anspruch genommen wird und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Ergreift der Kunde keine angemessenen Maßnahmen, ist LP berechtigt, diese ohne Inverzugsetzung selbst vorzunehmen. Alle Kosten, die LP hierdurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
13.3 Die Freistellungen von LP durch den Kunden gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in vollem Umfang für die Konzernunternehmen des Kunden.
13.4 Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung (AVB) abzuschließen, deren Versicherungspolice von LP auf erstes Anfordern angefordert und eingesehen werden kann.
14.1 Im Falle höherer Gewalt ist LP berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise auszusetzen, und der Kunde kann weder Erfüllung noch Schadensersatz verlangen.
14.2 Hat LP bei Eintritt der Höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt oder kann sie ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist LP berechtigt, den bereits gelieferten Teil oder den separat lieferbaren Teil (vorzeitig) in Rechnung zu stellen und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen.
15.1 LP behält sich alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Zeichnungs- und Modellrechte usw.) an allen seinen Werken, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder sonstigen Informationen, Zitaten, Abbildungen, Skizzen, Modellen vor, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
15.2 Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LP dürfen die in Artikel 16.1 genannten Werke nicht vervielfältigt, gezeigt und/oder Dritten zugänglich gemacht oder in anderer Weise als mit LP vereinbart genutzt werden.
15.3 Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrages sowie nach dessen Beendigung, gleich aus welchem Grund, alle von LP im Zusammenhang mit dem Vertrag erhaltenen Informationen, von denen er annehmen kann, dass sie vertraulich sind, vertraulich zu behandeln, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung von LP vor.
15.4 Ist LP aufgrund eines Gesetzes oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet, Informationen über den Kunden an staatliche Stellen oder an von staatlichen Stellen benannte Stellen weiterzugeben, ist LP berechtigt, diese Informationen zu übermitteln.
16.1. Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden gegen LP zwölf (12) Monate ab dem Zeitpunkt der Entstehung dieser Ansprüche.
17.1. Ist der Kunde mit einer Verpflichtung aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verzug, oder liegt ein Antrag auf Konkurs, Zahlungseinstellung, WSNP, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Übernahme oder Unternehmenszusammenschluss oder Tod des Kunden vor, hat LP das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen oder aufzulösen. LP hat dann Anspruch auf Zahlung des vollen Rechnungsbetrages, abzüglich der durch die Kündigung ersparten direkten oder sonstigen Kosten. Der Kunde kann dann keinen Schadenersatz verlangen.
18.1. Auf alle Verträge zwischen LP und dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (Wiener Kaufrecht/CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
18.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden dem zuständigen Gericht in Amsterdam, Niederlande, vorgelegt.
Nijverheidsweg 2
2421 LR Nieuwkoop
Niederlande
+31 (0)172 574500
info@lumiparts.nl
+31 (0)172 574592